Elektro - Heizung - Sanitär - Solar
Wärmepumpen
Dipl.-Ing. Harald Diercks
Vereidigter Sachverständiger der
Handwerkskammer Lüneburg-Stade

Dorfstraße 27
21712 Großenwörden
Tel.  04775-788 
Fax. 04775- 488


Förderungen

25.08.2010
Das KfW-Programm für ökologische Modernisierung läuft zum 31.08.2010 aus.

Der Bund stoppt die Fördermittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für "Energieeffizient Sanieren"
Die fünf Milliarden Euro Fördergelder, die dafür zur Verfügung standen, sind aufgebraucht.
Ab dem 1. September bekommt deswegen nur noch derjenige Geld, der sein gesamtes Haus auf einen Schlag ökologisch modernisiert.

 

13.05.2010
Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien wurde zum 03.05.2010 gestoppt.

Mit dem am 9. April 2010 im Bundesgesetzblatt verkündeten Bundeshaushalt 2010 wurden die Fördermittel für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt im Jahr 2010 gekürzt und weitere Mittel mit einer Haushaltssperre belegt. Es stehen damit nur 265 Millionen Euro zur Verfügung, das sind ein Drittel weniger Mittel als im Vorjahr. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach der Förderung wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres bereits 82.000 Förderanträge bewilligt und die Fördermittel hierfür ausgezahlt. Weiterhin müssen die bereits in Vorjahren erteilten Förderzusagen im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, eingehalten werden und die zugesagtenFörderungen auch in diesem Jahr ausbezahlt werden. Diese Förderzusagen betreffen große Investitionen, die längere Realisierungszeiträume, z. B. ein- oder zweijährige Bauzeiten, benötigen.
Aus diesen Gründen sind die verfügbaren Mittel für dieses Jahr ausgeschöpft.
Deswegen musste am 3. Mai 2010 ein Programmstopp für das Marktanreizprogramm verhängt werden.

Dies hat deutliche Einschnitte bei der Förderung zur Folge (Stand 4. Mai 2010):
Im Marktanreizprogramm ist der „BAFA-Teil“ vom Förderstopp betroffen: Der Programmstopp betrifft die Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aus dem Teil des Förderprogramms, welcher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Konkret sind dies die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen in der Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung sowie Visualisierungsmaßnahmen.

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, in dem im Rahmen des Marktanreizprogramms zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse vergeben werden, ist vom Programmstopp nicht betroffen. Es werden weiterhin Anträge entgegengenommen, Darlehenszusagen vergeben und Tilgungszuschüsse gebucht.

Andere KfW-Programme sind von diesem Förderstopp nicht betroffen.

Der Förderstopp umfasst auch Teile der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Nähere Informationen hierzu unter www.bmu-klimaschutzinitiative.de.
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
 

28.02.2010
Bundesregierung beschließt Kürzung der Solarförderung (Photovoltaikanlagen):
Ab dem 1. Januar 2010 ist die Subvention für Dach-Strom-Erzeugungsanlagen um 9 % gekürzt.
Ab dem 1. Juli 2010 soll die Subvention ggf. um weitere 16 % gekürzt werden.
Ab dem 1. Januar 2011 und jedes folgende Jahr, um jeweils weitere 9 %.

26.02.2010
Die staatliche KfW-Bank fördert energiesparende Neubauten oder Renovierungen.
Der Bund stockt die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf.
Für "Energieeffizient Sanieren" kann ein Darlehen von bis zu 75.000,00 € je Wohneinheit gewährt werden.
Für "Energieeffizient Bauen" bis zu 50.000,00 €.


Für weitere Informationen gehen Sie bitte mit dem Mauszeiger auf den Button

Mit unserem MAP-Rechner von  können wir Ihnen die
staatliche Förderung für Ihre Anlage sofort ausdrucken.
Anmerkung: MAP = Marktanreizprogramm
 

Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird auch mit der EnEV 2009 fortgeführt.
Bereits zum 1. April 2009 startete die KfW ihre neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Diese wurden an die EnEV 2009 angepasst. Beim Bau oder bei der Sanierung können Bauherren also weiter auf die zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse der KfW zurückgreifen.

Förderstandards
KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 auf Basis der EnEV 2009. Die verschiedenen Gebäudeklassen beziehen sich auf den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust, Die bei einem KfW-Effizienzhaus 70 entsprechend maximal 70 Prozent der in der EnEV für einen Neubau vorgegebenen Werte aufweisen dürfen.

Strengere Auflagen für KfW-Effizienzhaus
Wichtig bei allen Sanierungs- und Baumaßnahmen: Es gibt neue Energieeffizienzklassen.  Die KfW orientiert sich bei ihrer Förderung an dem Wärmeschutz der Gebäudehülle. Da mit der neuen EnEV die erlaubten Höchstwerte verschärft wurden, muss ein KfW-Effizienzhaus 55 bzw. 70 nun sparsamer sein als in den bisherigen Effizienzklassen 40 und 60.

Alle Informationen zur KfW-Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnbau durch Kredite und Zuschüsse und ein Förderratgeber sind im Internet auf www.kfw.de zu finden.
Nach Eingabe von Gebäudetyp, Heizungsart und dem Baujahr werden dort die jeweiligen Förderprogramme und Geldgeber angezeigt. Egal ob man nur die Fenster
oder gleich die ganze Heizung austauscht – das Energiesparkonto zeigt, welche Förderungen aktuell angeboten werden.

 Glossar:
KfW-Effizienzhaus ‚Energieeffizient Bauen‘ und „Energieeffizient Sanieren“.
KfW-Effizienzhaus   55
KfW-Effizienzhaus   70
KfW-Effizienzhaus   85 für Neubau bis voraussichtlich 30. Juni 2010 gefördert
KfW-Effizienzhaus 100
KfW-Effizienzhaus 130 für Sanierung bis voraussichtlich 30. Juni 2010 gefördert

Die verschiedenen Gebäudeklassen beziehen sich auf den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust,
Die bei einem KfW-Effizienzhaus 70 entsprechend maximal 70 Prozent der in der EnEV für einen Neubau vorgegebenen Werte aufweisen dürfen.


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referate 433-437
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: +49 6196 908-625

 

Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-436
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625

 


Bundesamt für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin
Telefax: 030-2014-5208
E-Mail: info@bmwi.bund.de

 

 

 


KfW Förderbank

Zusagestopp in einigen Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren


 


Förderprogramme

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestrasse 128a
10115 Berlin, Germany

Tel: +49 (0)30 72 61 65 – 600
Fax: +49 (0)30 72 61 65 – 699
 

Neubau:

KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007):

  • Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und

  • Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN

  • Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh max. 15 kWh pro m2 Wohnfläche

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):

  • Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und

  • Jahres-Primärenergiebedarf max. 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN

  Erläuterungen zum KfW-Effizienzhaus 55 und 70 (EnEV2007)
Berechnungsgrundlagen für den Sachverständigen:
Im Jahres-Primärenergiebedarf nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind der Jahresheizwärmebedarf, der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung, die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems, der Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für die Bereitstellung der Energieträger enthalten.
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ sind nach der EnEV zu ermitteln.

Für die Flächenberechnung gilt die Gebäudenutzfläche AN nach der EnEV:
AN = 0,32 Ve
AN = Gebäudenutzfläche
Ve = beheiztes Gebäudevolumen

Falls aufgrund von fehlenden Anlagenaufwandszahlen (nach der DIN 4701-10) kein Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV ermittelt werden kann, ist eine Förderung möglich, wenn der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des KfW-Effizienzhauses bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´, in Abhängigkeit vom Verhältnis A/Ve) beim KfW-Förderstandard 55 um 45 % bzw. beim KfW-Förderstandard 70 um 30 % unter dem laut EnEV zulässigen Höchstwert liegt.
 

KfW-Effizienzhäuser:

Die geforderten Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenen spezifischen Transmissionswärmeverlust sind zum Beispiel durch Kombinationen folgender Maßnahmen zu erreichen:

  • Hoch wärmegedämmte Außenwände, Kellerdecke, Dach bzw. hoch gedämmte oberste Geschoßdecke gegen ein nicht ausgebautes Dachgeschoss;

  • Zweischeiben- oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung mit wärmedämmenden Fensterrahmen;

  • Minimierung von Wärmebrücken;

  • Lüftungsanlage, kontrollierte Lüftung mit mehr als 80 % Wärmerückgewinnung aus der Abluft;

  • Luftdichte Gebäudehülle;

  • Thermische Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserversorgung und Heizung. Die Solaranlage sollte mit einem geeignetem Funktionskontrollgerät bzw. Wärmemengenzähler ausgestattet sein und das europäische Prüfzeichen Solar Keymark in der Fassung Version 8.00 - Januar 2003 tragen oder die Anforderungen des Umweltzeichens RAL-UZ 73 erfüllen;

  • (Primär-)Energieeffiziente Heizung (Biomasse, effiziente Wärmepumpe nach DIN V 4701-10, eventuell Zusatzheizung für die Zuluft).
    Im Falle des Einbaus einer Wärmepumpe sollten folgende Jahresarbeitszahlen beachtet werden:


    Wärmepumpen (nach DIN V 4701-10)
    Bei der Finanzierung von Wärmepumpen gilt für die  

    • Sole/Wassser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7

    • Luft/Wasserwärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,3

 

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
 

KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2007):

KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.

Aus der Tabelle 1, Anlage 1 der EnEV ergibt sich der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf und der maximal zulässige auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust für diese Gebäude auf der Basis des A/Ve-Verhältnisses und der Gebäudenutzfläche AN. Es sind die Rechenvorschriften des § 3 EnEV anzuwenden.
 

Wärmepumpen (nach DIN V 4701-10)
Bei der Finanzierung von Wärmepumpen gilt für die

  • Sole/Wassser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7

  • Luft/Wasserwärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,3


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