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Energieberatung |
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| Nehmen Sie unsere Energieberatung angesichts der hohen Energiepreise in Anspruch. | ||
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Wir prüfen Ihr Haus mit dem Blower Door
Test nach DIN 4108-7 ! |
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Für eine individuelle Energieberatung benötigen wir: a) Bauzeichnung und Himmelsrichtung (Südausrichtung für passive Solarenergienutzung) Baujahr ? b) Beheizte Wohnfläche in qm c) Hausvolumen in cbm d) Vereinbarte Luftdurchlässigkeit mit/ohne RLT-Anlage (max. Leckrate beim Blower-Door-Test) e) U(k)-Werte: Aussenwände, Fenster mit g-Wert, Decke, Dach, Fussboden f) Flächenbezogener Jahresheizwärmebedarf in kWh/(qm*a) g) Bei Altbauten den jährlichen Gas- oder Ölverbrauch |
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Die neue Energieeinsparverordung EnEV 2009 |
| Am 1. Oktober 2009 trat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV)
in Kraft. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 definiert die Bundesregierung die Beiträge, die Wohngebäude zum Klimaschutz leisten müssen. Dann werden die Anforderungen an Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Ziel ist es den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um ca. 30 Prozent zu senken. Mit ihr wird nun auch das Referenzgebäudeverfahren nach DIN V 18599 für Wohngebäude eingeführt ... Zudem können die Bundesländer bei Nichteinhaltung der EnEV oder bei Falschangaben in den Energieausweisen enorme Bußgelder verhängen. Nachweispflichten, Kontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister und Bußgeldvorschriften bei erheblichen Verstößen sichern den Vollzug. Neubauten Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach alten Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher. Altbauten Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt – wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern – müssen die neuen Bauteile einen bis zu 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Neuregelungen und Übergangsfristen Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden. Dachdämmung: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten. Auch Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung planen, müssen also teilweise ihre Gebäude energetisch aufbessern. Heizungsanlage: • Wärmeerzeugung durch Brennwertkessel (verbessert), Heizöl EL, Aufstellung: - für Gebäude bis zu 2 Wohneinheiten innerhalb der thermischen Hülle - für Gebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten außerhalb der thermischen Hülle • Auslegungstemperatur 55/45 °C, zentrales Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge und Anbindeleitungen, Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt, Δp konstant), Rohrnetz hydraulisch abgeglichen, Wärmedämmung der Rohrleitungen nach Anlage 5 • Wärmeübergabe mit freien statischen Heizflächen, Anordnung an normaler Außenwand, Thermostatventile mit Proportionalbereich 1 K Anlage zur Warmwasserbereitung: • zentrale Warmwasserbereitung • gemeinsame Wärmebereitung mit Heizungsanlage nach Zeile 5 • Solaranlage (Kombisystem mit Flachkollektor) entsprechend den Vorgaben nach DIN V 4701-10 : 2003-08 oder DIN V 18599-5 :2007-02 • Speicher, indirekt beheizt (stehend), gleiche Aufstellung wie Wärmeerzeuger, Auslegung nach DIN V 4701-10 : 2003-08 oder DIN V 18599-5 : 2007-02 als - kleine Solaranlage bei AN < 500 m² (bivalenter Solarspeicher) - große Solaranlage bei AN > 500 m² • Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge, gemeinsame Installationswand, Wärmedämmung der Rohrleitungen nach Anlage 5, mit Zirkulation, Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt, Δp konstant) Kühlung: Keine Kühlung Lüftung: Zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator
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