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Fundamenterder oder Ringerder ?
DIN 18014 fordert Abnahmeprotokoll
mit Fotodokumentation und Messung! (Formblatt)
Ohne Abnahmeprotokoll
baut das EVU künftig in Neubauten keinen Zähler ein!
Die Forderung nach einer Dokumentation mit Verlegeplänen,
Ausführungsfotos und einem Schlussbericht mit Messwerten
erfordert eine einwandfreie Montage.
Fachhandwerker der Elektro- und
Blitzschutzgewerke sind hierfür am besten geeignet. Die lang
gepflegte Praxis, Fundamenterder durch nicht oder
ungenügend geschulte Bauhandwerker ausführen zu lassen,
sollte damit vorbei sein. Bauherr,
Architekt und Bauunternehmer sind gut beraten, wenn sie
diesen wichtigen Teil der Gebäudetechnik gewissenhaft
ausführen lassen.
Elektrotechnische und informationstechnische Systeme sind
unverzichtbarer Bestandteil im Alltag.
Der gefahrlose Umgang mit diesen und deren ständige
Verfügbarkeit sind nicht selbstverständlich.
Umfangreiche Netzwerke der Energieversorgung sowie
weitverzweigte Datennetzwerke bieten reichlich
Möglichkeiten, in denen durch Beschädigung oder
Überbeanspruchung Gefahrensituationen für Menschen und
Tiere entstehen oder durch deren Ausfall Datenverluste und
Behinderungen zu enormen wirtschaftlichen Schäden führen.
Maximale Sicherheit und Verfügbarkeit ist nur möglich wenn
diese anspruchsvollen Systeme orientiert an den
anerkannten Regeln der Technik errichtet werden.
Basis für den gemeinsamen Betrieb dieser komplexen
Netzstrukturen ist der Potentialausgleich und
die damit verbundene Erdungsanlage. Die
Anforderungen zur Errichtung eines Fundamenterders nach
DIN 18014 wurde im September 2007 aktualisiert. Die
unterschiedlichen Ausführungen von Fundamenten neu zu
errichtender Gebäude, die entweder mit
wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) ausgeführt werden,
mit Bitumenbahnen (Schwarze Wanne) abgedichtet werden oder
mit einer Perimeterdämmung wärmeisoliert werden, muss ggf.
zusützlich zum Fundamenterder ein Ringerder mit Bandstahl
mit den Maßen 30 x 3,5 mm aus nichtrostendem Edelstahl V4A
verlegt werden.
Fundamenterder
(Bandstahl 30 x 3,5 mm oder
Rundstahl 10 mm)
In DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ und den
technischen Anschlussbedingungen(TAB) der Verteiler
Netzbetreiber (VNB) wird der Fundamenterder gefordert.
Dieser wird nach DIN 18014 errichtet und dient den
Zwecken;
Erdfehlerströme und
Schutzleiterströme zur Erde führen (DIN VDE 0100-540)
Erhöhung der Wirksamkeit des
Schutzpotentialausgleiches (DIN VDE 0100-410)
Potentialausgleich und Erdung für Gebäude mit
Einrichtungen der Informationstechnik
(DIN VDE 0800-2-310)
Erfüllung der EMV-Richtlinie 2004/108/EG (EMVG 2007)
Erdungsanlage für den äußeren Blitzschutz (DIN VDE
0185-305-3)
Überspannungsschutzes (DIN VDE 0100-444)
Schutzerdung von Antennenanlagen (DIN VDE 0855)
Der Fundamenterder mit einer max.
Maschengröße von 20 m x 20 m ist in den
Fundamenten für die Außenwände oder der Fundamentplatte
entsprechend anzuordnen und
alle 2 Meter
mit der Bewehrung elektrisch leitfähig zu
verbinden. Eine einfache
Möglichkeit ist die Verbindung mit geeigneten
Schraubklemmen. Die Forderung der elektrischen
Kontaktierung der Bewehrung nach DIN
VDE 0185-305-3 für Blitzschutz ist somit ebenfalls
erfüllt.
Ringerder
(Bandstahl 30 x 3,5 mm aus
nichtrostendem Edelstahl V4A)
Erder außerhalb der
Fundamente In Gebäuden, in deren Kellergeschoß
Maßnahmen zur Wärmeisolierung oder gegen das Eindringen
von drückendem Wasser vorgesehen werden ist die
Erderwirkung nicht mehr gegeben. In DIN 18014 wird hierfür
ein Ringerder
gefordert, der unterhalb des Fundamentes erdfühlig
verlegt werden muß.
Wird die Perimeterdämmung
sowohl an den Wänden als auch unter der Bodenplatte
verlegt, ist die erforderliche Erdfühligkeit nicht mehr
gegeben (Voll- Perimeterdämmung).
Der Fundamenterder muss als Ringerder unter der
Bodenplatte im Erdreich oder in der Sauberkeitsschicht im
Raster von 10 x 10 Meter verlegt werden (DIN 18014, Abs.
6.2).
Wird eine Perimeterdämmung nur an den Umfassungswänden
verwendet, ist eine bestimmte Erdfühligkeit
für einen Fundamenterder noch
gegeben. Eine Maschenweite des
Fundamenterders von 20 m x 20 m ist ausreichend.
Für den Potentialausgleich bei Blitzschutzsystemen
oder für EMV-Zwecke ist im Fundament ein zusätzlicher
Rund- oder Bandstahl (empf. Maschennetz = 20 m x 20 m) zu
verlegen.
Fundamenterder und Ringerder sind niederohmig (kleiner als
1 Ohm) zu verbinden.
Anschlussteile zur Anbindung der
Potentialausgleichsschiene (zum Schutzpotentialausgleich)
sind in der Nähe des elektrischen Hausanschlusses
anzuordnen.
Begriffe (DIN 18014:2007-09)
Erder – leitfähiges Teil, das in das Erdreich oder in
ein anderes bestimmtes leitfähiges Medium, zum
Beispiel Beton, das in Kontakt mit der Erde steht,
eingebettet ist.
Fundamenterder
– leitfähiges Teil, das im Gebäudefundamentes, im
Allgemeinen als geschlossener
Ring, eingebettet ist.
Ringerder -
leitfähiges Teil, das als geschlossener Ring erdfühlig in
das Erdreich bzw. in die
Sauberkeitsschicht eingebettet ist.
Erdungsanlage
– Gesamtheit der zum Erden eines Netzes, einer Anlage oder
eines Betriebsmittels
verwendeten elektrischen Verbindungen und Einrichtungen
(z.B. Mastfüße, Bewehrungen,
Kabelmetallmäntel) und Erdungsleiter.
Anschlussteil
– ein elektrisch leitendes Teil des Fundamenterders/Ringerders,
das es ermöglicht,
diesen mit anderen leitfähigen Teilen zu verbinden,
-der Potentialausgleichschiene für den
Schutzpotentialausgleich,
-der Ableitungen eines Blitzschutzsystems,
-sonstigen Konstruktionsteilen aus Metall,
- zusätzlichen Potentialausgleichsschienen.
Geschlossene Wanne
– das Bauwerk im erdberührten Bereich allseitig
umschließende Abdichtung
mit Bitumen oder Kunststoff,
auch schwarze Wanne genannt
oder eine Konstruktion aus wasserundurchlässigem
Beton (WU-Beton)
auch weisse Wanne genannt, sowie
Kombinationsabdichtungen
z.B. Bodenplatte aus WU-Beton in Kombination mit
Abdichtungen an den Kellerwänden.
Perimeterdämmung
– Wärmedämmung, die den erdberührten Bereich des Bauwerkes
von außen umschließt.
Werkstoffe für Fundamenterder
und Anschlussteile (DIN 18014:2007-09)
-Rundstahl mit mindestens 10 mm Durchmesser (verzinkt oder
unverzinkt)
-Bandstahl mit den Maßen 30 x 3,5 mm (verzinkt oder
unverzinkt)
-Anschlussteile sind aus dauerhaft korrosionsgeschützten
Materialien auszuführen
Wird der Beton maschinell verdichtet, dürfen als
Klemmverbindung keine Keilverbinder
verwendet werden.
Werkstoffe für Ringerder
und Anschlussteile(DIN 18014:2007-09)
-Rundstahl mit mindestens 10 mm Durchmesser
-Bandstahl mit den Maßen 30 x 3,5 mm
aus nichtrostendem Edelstahl V4A (Werkstoffnummer 1.4571
oder mindestens gleichwertiges
Material).
Feuerverzinktes Material ist nicht zulässig.
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