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Elektro - Heizung - Sanitär - Solar
Wärmepumpen
Dipl.-Ing. Harald Diercks
Vereidigter Sachverständiger der
Handwerkskammer Lüneburg-Stade

Dorfstraße 27

21712 Großenwörden
  Tel.  04775-788  
Fax. 04775- 488
 
Geschaeft

 
Wir machen auch bei Ihnen gerne den Blower Door-Test

Heizkosten sparen Sie auch durch  fugendichte Wärmedämmung in wind- und luftdichter Bauweise.  
Lassen Sie den  Blower Door Test  lt. EnEV machen!
  
Mit unseren Lüftungsanlagen vermeiden Sie Schimmelpilze, Allergien und Hausstaubmilben.


Einen Wind- und Luftdichtigkeits-Test ‚Blower Door’ sollten Sie unbedingt machen lassen,
damit z. B. der kalte Nord-Ost-Wind draußen bleibt und keine Bauschäden auftreten können.







Das Gebläse mit den
Verstellblenden


Leckagenortung











BLOWERDOOR
die Messung der Luftdichtheit

Gesetzliche Anforderungen und Normen
an die Luftdichtheit von Gebäuden:
Durchführung von BlowerDoor-Messungen

  • EnEV: Dichtheitsgeprüfte Gebäude werden honoriert!
    • Bei der Berechnung des Energiebedarfs um 15% verminderte Lüftungswärmeverluste ansetzbar, das sind 10% vom Gesamt-Energiebedarf
    • Abminderungsfaktor beim Einbau von Lüftungsanlagen nur in BlowerDoor-geprüften Gebäuden
    • BlowerDoor-Messung ist das vorgeschriebene Verfahren
  • DIN 4108-7 als gültige Norm veröffentlicht!
    • Grenzwerte wie bereits seit 3 Jahren lt. Bundesanzeiger anerkannteRegel der Technik
  • EN 13829 ersetzt die strengere ISO 9972 als Messnorm!
    • BlowerDoor ist eine in vielen Ländern anerkannte Anlage, um Luftdurchlässigkeitsmessungen an der Gebäudehülle durchzuführen.
  • BlowerDoor-geprüfte Gebäude sind wirtschaftlicher als nicht geprüfte!

Stand: Januar 2002

Normen und Grenzwerte für die Messung der Luftdurchlässigkeit n50 mit der BlowerDoor

Nach DIN 4108-7 (August 2001) und EnEV (Februar 2002) gilt für

Gebäude mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung)

n50 3 [h-1]
 

Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen)

n50 1,5 [h-1]

Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes sinnvoll (DIN 4108-7).

Anzustreben auf Grund energetischer Gesichtspunkte:

n50 1 [h-1].

Nach den Kriterien des Passivhausinstituts Darmstadt, Dr. Wolfgang Feist gilt

für Passivhäuser

n50 0,6 [h-1]

Die BlowerDoor-Messung erfolgt nach EN 13829.

n50 (volumenbezogener Leckagestrom):
Der gemessene Luftvolumenstrom wird durch das Innenvolumen dividiert. 

EnergieEinsparVerordnung EnEV

Dichtheitsgeprüfte Gebäude werden honoriert!

Energieeinsparverordnung EnEV (Februar 2002)
Auszug Luftdichtheit:

§ 5

Dichtheit, Mindestluftwechsel

(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. (...) Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten.

 

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